Wer alkoholisiert zu Fuß unterwegs ist und dabei den Verkehr gefährdet, riskiert seinen Führerschein.

Noch schlimmer: Sollte Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch festgestellt werden, lässt das auf psychische Instabilität schließen. Das hat zur Folge, dass die Person als nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges eingestuft wird.

Begründung: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.