Als Beifahrer gehört es zu den Sorgfaltspflichten, sich vor Fahrtantritt zu versichern, ob der Fahrer fahrtüchtig (heißt: nicht betrunken) ist.

Sonst trifft dem Beifahrer im Falle eines Unfalles eine Mitverantwortung / Mithaftung.
Diese kann im Zweifel sogar höher sein als beim nur eingeschränkt handlungsfähigen Fahrer.
Der Beifahrer kann von der Versicherung in Regress genommen werden.

Der Ausweg: Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn der Beifahrer hätte erkennen können, dass der Fahrer fahruntüchtig ist. Das kann man zum Beispiel nicht beurteilen, wenn man selbst nicht mehr nüchtern sind.