Lohnzusatzleistungen mit Steuerbonus

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag erstatten. Vom errechneten Betrag führt er pauschal 15 Prozent Lohnsteuer, aber keine Sozialabgaben ab.