Muss ein Autofahrer Fußgänger immer vorbeilassen?


 „Grundsätzlich hat der Autofahrer immer auf Fußgänger zu achten, egal aus welchen Gründen sie die Fahrbahn betreten. Das entschied der Bundesgerichtshof bereits 1999 (AZ VI ZR 76/98). Das Gebot für die besondere Rücksichtnahme gilt schon dann, wenn mit Fußgängern zu rechnen ist und nicht erst, wenn sie bereits sichtbar sind."