Warum gilt keine allgemeine Billettpflicht vor Reiseantritt in allen Zügen der Deutschen Bahn


Beispiel Schweiz

Seit dem 11. Dezember 2011 betrifft dies nun auch den Fernverkehr. Mit dem heutigen Kontrollsystem im Fernverkehr können aufgrund der steigenden Nachfrage und der vielfach kurzen Fahrzeiten zwischen den Halten immer weniger Fahrgäste kontrolliert werden. Deshalb haben viele Kundinnen und Kunden gar keine Möglichkeit mehr, ein Billett im Zug zu lösen. Dadurch entgeht der SBB ein zweistelliger Millionenbetrag. Würde die SBB auf dieses Geld verzichten, müssten die Billettpreise künftig noch stärker erhöht werden.

Deshalb gilt für den Fernverkehr, Regionalverkehr und Nahverkehr: Das Billett muss vor dem Reiseantritt gekauft werden. Diese Tarifbestimmung gilt auch für die internationalen Züge auf dem Schweizer Streckenabschnitt.



Übrigens, heute besitzen mehr als 75 % ihren Fahrkartenautomaten in der eigenen Hodentasche. 24 Stunden täglich geöffnet.