Notar(dienstleistung): Sog. technische Verwahrung


Bei Streits um Urheberrechte muss immer wieder der sogenannte Prioritätsnachweis erbracht werden. Das ist der Nachweis, dass man der Erste war, der das besagte Werk geschaffen hat. Dies wird regelmäßig in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beweis des Zeitpunktes einer Veröffentlichung nachgewiesen. Der Beweis kann auch durch Vorlage einer notariellen Urkunde erbracht werden. Die Beurkundung erfolgt durch einen Notar im Verfahren der sogenannten technischen Verwahrung und kostet zwischen 50 und 100 Euro. Auch Rechtsanwälte bieten ähnliche Verwahrungen an, die jedoch von den Gerichten unterschiedlich bewertet werden.