Neues Asylgesetz in Dänemark verabschiedet


Die zwei wesentlichsten Modifikationen:

  1. Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutzanspruch müssen künftig drei (3) Jahre – statt wie bislang ein (1) Jahr – auf die Familienzusammenführung warten. Die Prüfung des Antrags kann weitere Jahre dauern.

  2. Während Flüchtlinge bislang eine Aufenthaltserlaubnis für fünf (5) Jahre erhalten haben, wurde die Zeitspanne auf zwei (2) Jahre verkürzt.

Übrigens, die Obergrenze an Wertgegenständen, die Flüchtlinge mitführen dürfen, liegt in Bayern bei 750 Euro und in Baden-Württemberg bei 350 Euro.