Empfehlung für die Augestaltung privatwirtschaftlicher Verträge

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Mündliche und schriftliche Nebenabreden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw. werden mit Abschluss dieses Vertrages vorsorglich vollumfänglich aufgehoben.