Tip-Provision bei Grundstücksverkauf

Eine Tip-Provision ist üblicherweise mit ca. einem Drittel einer üblichen Maklerprovision oder ca. 1 % des Kaufpreises zu bemessen. Bei einem sehr hohen Kaufpreis (hier: DM 6 Mio.) und geringer Tätigkeit des Hinweisgebers kann auch eine Tip-Provision in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises angemessen sein. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.1997 - 7 U 77/97; NZM 98, 926; NJW-RR 98, 1667 BGB § 652