Herzlich willkommen. Auf diesem Blog lesen Sie Beobachtungen von Markus Boltz. Die Themenbeiträge sollen differenzieren und distanzieren sowie neue respektive ergänzende Perspektiven aufzeigen.
Wort des Tages - „Verschlechterungsverbot“
Wenn nur die Verteidigung in Revision geht, gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot; d. h. Die Strafe darf nicht höher ausfallen als in der Vorinstanz.