Herzlich willkommen. Auf diesem Blog lesen Sie Beobachtungen von Markus Boltz. Die Themenbeiträge sollen differenzieren und distanzieren sowie neue respektive ergänzende Perspektiven aufzeigen.
Wenn nur die Verteidigung in Revision geht, gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot; d. h. Die Strafe darf nicht höher ausfallen als in der Vorinstanz.
„Wenn das Sperren von Seewegen, die für die Weltwirtschaft lebensnotwendig sind, zum Sport der Großmächte wird, sind die Europäer diejenigen, die die Zeche bezahlen, ohne in der Lage zu sein, zu intervenieren.“
Prof. Klemens Fischer