Empfehlung für die Augestaltung privatwirtschaftlicher Verträge
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese
Schriftformklausel. Mündliche und schriftliche Nebenabreden im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw. werden mit Abschluss dieses Vertrages
vorsorglich vollumfänglich aufgehoben.