Zur Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden
Tritt infolge einer Störung der Stromversorgung in einem Hausnetz eine
Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt
werden, kann die Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes dafür haftbar gemacht
werden. Im Hinblick auf § 2 ProdHaftG ist neben beweglichen Sachen auch
Elektrizität ein Produkt i.S.d. Gesetzes.
Vgl. BGH 25.2.2014, VI ZR 144/13.
Vgl. BGH 25.2.2014, VI ZR 144/13.