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Abgasaffäre bei Volkswagen

Kronzeugen-Regelung für geständige Mitarbeiter nach der Maxime:    "Wer gesteht, bleibt!" Für Vorstände und andere hoch dotierte Manager gelte dies aber nicht.

In Erinnerung an www.aboltz.de

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Ich liebe spottster.com

www.spottster.com

create atomic design systems

http://patternlab.io/

iflscience.com/

http://www.iflscience.com

Welcome to Festo Didactic

http://www.festo-didactic.com/ Festo Didactic is a member of  WorldSkills.org

Wenn man jemals die Wahl zwischen zwei Übeln hat ...

... dann wähle keines davon.

Partnering x.y

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Automotive Behavior

[..] Luxus bedeutet zukünftig nicht mehr Autonomie und Freiheit, sondern "Zeit und privaten Raum" zu gewinnen, so Mercedes-Chef Zetsche. [..] Quelle F.A.Z. (16.09.2015)

"Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze"

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Interview mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Zahl der Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland nicht begrenzen. Im Interview mit unserer Redaktion sprach sie zudem über die Hilfsbereitschaft der Deutschen, ihre Entscheidung, vorübergehend die Grenzen zu öffnen und den Umgang mit Facebook. Deutschland zeigt sich beispiellos solidarisch in diesen Tagen. Sind Sie stolz auf das Land?  Merkel: Ich habe am Montag nach dem wirklich atemberaubenden Wochenende gesagt, dass Deutschland ein Bild gezeigt hat, das uns ein Stück weit auch stolz machen kann auf unser Land. Ich freue mich sehr über die Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit, die so viele Bürger in dieser nicht einfachen Situation zeigen. Ist das für Sie auch ein wenig überraschend?  Merkel: Es freut mich einfach sehr, und ich möchte den vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen genauso wie den Helfern der Polizei, der Hilfswerke und in allen Ämtern und Be...

F.A.Z. Online-Titel (11.09.2015)

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Handelblatt Online-Titel (11.09.2015)

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4-in-1 Browser bietet "one view" - ein besonderes Erlebnis für alle mit 2 Monitore

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Schule trifft Uni

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Volksbank Kunden können kostenlos einen (1) Geldautomat der Sparkasse Pforzheim Calw nutzen

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Camping in den Dünen von Westerland

www.campingplatz-westerland.de

The Single Malt Whisky Flavour Map

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Why not developed and "Made in Germany"

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Nebia Shower

Das 5-te "P" des Marketings als US-Patentrecht (Beispiel: Packaging Apple Inc.)

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Quelle:  http://pdfpiw.uspto.gov

Mit 96 Millionen schwarzen Plastikkugeln gegen das Verdunsten: Ein Wasserreservoir der Stadt Los Angeles in Sylmar

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Zentrale Organisation der EU in der Erforschung von Graphen

http://graphene-flagship.eu/

Mein Wort des Monats: "obsiegen - obsiegt - obsiegte"

Kluge Entwicklungsziele: 19 Projekte für eine bessere Welt

Einige Entwicklungsziele bringen viel mehr Nutzen je eingesetztem Dollar als andere. Top-Ökonomen haben eine Prioritätenliste erstellt. Darunter sind auch überraschende Forderungen - auf den ersten Blick. Menschen - Zahl der chronisch unterernährten Kinder um 40 Prozent senken - Malariainfektionen halbieren - Zahl der Tuberkulosetoten um 90 Prozent verringern - 1,1 Millionen HIV-Infektionen durch Beschneidung vermeiden - frühe Todesfälle durch chronische Krankheiten um ein Drittel reduzieren - Säuglingssterblichkeit um 70 Prozent verringern - mehr Schutzimpfungen zur Senkung der Kindersterblichkeit - Familienplanung ermöglichen - Gewalt gegen Frauen und Kinder bekämpfen Planet - Subventionen für fossile Energien auslaufen lassen - Korallenriffverluste halbieren - Umweltverschmutzung bei der Energieerzeugung besteuern - Luftverschmutzung durch Rauch in Häusern um 20 Prozent verringern Wohlstand - Abbau von Handelshe...

Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen nicht wettbewerbswidrig

OLG Stuttgart 2.7.2015, 2 U 148/14 Eine Werbemaßnahme, mit der eine Drogeriemarktkette ihren Kunden anbietet, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen, ist nicht unlauter. Die Drogeriemarktkette eröffnet dem Verbraucher lediglich einen zusätzlichen Weg, denselben prozentualen Preisnachlass zu erlangen, den ihm der Gutschein verspricht; die Entschlussfreiheit des Verbrauchers bleibt unberührt. Der Sachverhalt Das Verfahren betrifft die Frage der Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen der beklagten Drogeriekette. Im Rahmen dieser Werbeaktionen bot die Beklagte ihren Kunden an, Rabattgutscheine anderer Unternehmen bei sich einzulösen. Hiergegen wandte sich die klagende Wettbewerbszentrale. Sie ist der Ansicht, die angegriffene Werbemaßnahme sei unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG. Das LG wies die Klage ab. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Gründe Die allein angegriffene Ankündigung, fremde Rabattgutscheine einzulösen, is...

Wall of bottles

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