Herzlich willkommen. Auf diesem Blog lesen Sie Beobachtungen von Markus Boltz. Die Themenbeiträge sollen differenzieren und distanzieren sowie neue respektive ergänzende Perspektiven aufzeigen.
Kirchensteuer - Staat erhebt 2 - 4 % Gebühren zur Erhebung
Für den Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter bezahlen die Kirchen Gebühren an den Staat, der für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens erhält.