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Es werden Posts vom Dezember, 2022 angezeigt.
Als Beifahrer gehört es zu den Sorgfaltspflichten, sich vor Fahrtantritt zu versichern, ob der Fahrer fahrtüchtig (heißt: nicht betrunken) ist.
Sonst trifft dem Beifahrer im Falle eines Unfalles eine Mitverantwortung / Mithaftung.
Diese kann im Zweifel sogar höher sein als beim nur eingeschränkt handlungsfähigen Fahrer.
Der Beifahrer kann von der Versicherung in Regress genommen werden.
Der Ausweg: Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn der Beifahrer hätte erkennen können, dass der Fahrer fahruntüchtig ist. Das kann man zum Beispiel nicht beurteilen, wenn man selbst nicht mehr nüchtern sind.
Wer alkoholisiert zu Fuß unterwegs ist und dabei den Verkehr gefährdet, riskiert seinen Führerschein.
Noch schlimmer: Sollte Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch festgestellt werden, lässt das auf psychische Instabilität schließen. Das hat zur Folge, dass die Person als nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges eingestuft wird.
Begründung: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.