Kirchensteuer - Staat erhebt 2 - 4 % Gebühren zur Erhebung
Für den Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter bezahlen die Kirchen Gebühren an den Staat, der für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens erhält.
Herzlich willkommen. Auf diesem Blog lesen Sie Beobachtungen von Markus Boltz. Die Themenbeiträge sollen differenzieren und distanzieren sowie neue respektive ergänzende Perspektiven aufzeigen.